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deklarix/rules/OPEN.md
noroot bec34b5988 feat: add rules engine (internal/rules) with first two disclosure rules
internal/rules implements Stufe 2 from the core principle: the LLM
extracts facts, this deterministic engine judges them against versioned
YAML rules. Facts/Condition/Rule/Finding types, a loader that refuses to
load on a missing id/version or a duplicate rule id rather than silently
skipping a bad file, and Evaluate() matching facts against rules.

Two real rules grounded in verified research (see rules/OPEN.md for the
open questions that surfaced along the way):
- WK-001: no disclosure at all despite consideration (§ 5a Abs. 4 UWG,
  § 22 Abs. 1 MStV)
- WK-004: disclosure present but hidden behind a "mehr anzeigen" cut
  (§ 5a Abs. 4 UWG, Leitfaden der Medienanstalten, LG Köln 12.05.2026)

The two are deliberately disjoint (WK-004 requires disclosure_present=
true) so a post with no disclosure at all doesn't double-fire both
rules. Golden suite in testdata/golden/ covers both rules plus two clean
cases; it's this suite, not the UI, that's the actual asset per
CLAUDE.md.

Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com>
2026-08-27 13:35:07 +02:00

63 lines
3.5 KiB
Markdown

# Offene Rechtsfragen
Fragen, bei denen sich eine Regel nicht auf eine handgeprüfte,
eindeutig passende Fundstelle stützen lässt, ohne zu raten. Werden hier
notiert statt in einer Regel geraten beantwortet zu werden (siehe
CLAUDE.md, Arbeitsweise für Claude Code).
## WK-004 — Fundstelle für "Kennzeichnung muss vor Kürzung sichtbar sein"
**Stand 2026-08-27, zweite Recherche:** Es gibt jetzt eine einschlägige
Entscheidung: **LG Köln, Urteil v. 12.05.2026** — Werbekennzeichnung muss
bereits im Vorschaubild/Grid erkennbar sein, wenn der kommerzielle Zweck
dort nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist; eine erst in der
Caption oder erst im geöffneten Beitrag sichtbare Kennzeichnung kommt zu
spät. Das deckt sich direkt mit WK-004 und ist jetzt als Fundstelle in
der Regel hinterlegt. Zusätzlich bestätigt: OLG Celle hat ein bloßes
#ad" als unzureichend zurückgewiesen, das Kammergericht Berlin ebenso
#sponsoredby" — beides stützt die in WK-001/WK-004 empfohlene
Kennzeichnung mit „Werbung"/„Anzeige".
**Weiterhin offen:** Das LG-Köln-Urteil ist laut Quellenlage **noch
nicht rechtskräftig** (Stand der Recherche). Vor Kundeneinsatz prüfen,
ob es zwischenzeitlich in Berufung bestätigt oder aufgehoben wurde, und
ob es Aussagen zur reinen Caption-Kürzung (statt Vorschaubild) trifft —
das Urteil betont primär das Vorschaubild/Grid, WK-004 bewertet aktuell
die Caption-Kürzung. Beides hängt zusammen (wenn schon das Vorschaubild
fehlt, ist die Caption-Kürzung ohnehin nachrangig), sollte aber sauber
auseinandergehalten werden — evtl. braucht es eine eigene Regel für
"keine Kennzeichnung im Vorschaubild/ersten Frame", statt beides in
WK-004 zu vermischen.
## Ausnahme "kommerzieller Zweck ohnehin erkennbar" (BGH I ZR 90/20 u. a.)
**Stand 2026-08-27, zweite Recherche — deutlich präzisiert:** Der BGH
unterscheidet zwei Fälle:
1. **Eigenwerbung** (Influencer bewirbt das eigene Unternehmen/die eigene
Marke): Bei kommerziell genutzten Accounts wissen Follower laut BGH
"aus den Umständen", dass es sich um Eigenwerbung handelt — hier kann
die Kennzeichnungspflicht entfallen. Als Kriterium diente u. a. die
Followerzahl (im konkreten Fall bei 600.000 bzw. 1,7 Mio. Followern
bejaht), aber der BGH hat **keine klare Grenze** gezogen. Das ist zu
vage für eine objektive, extrahierbare Bedingung — eine Regel, die
auf "Followerzahl > X" abstellt, würde eine Grenze erfinden, die es
so nicht gibt. Bleibt vorerst nicht automatisiert.
2. **Fremdwerbung** (Influencer bewirbt Produkte/Marken Dritter): Hier
ist die neue, klar extrahierbare Erkenntnis: **Ein Link auf die
Website des Herstellers/der Marke begründet laut BGH regelmäßig einen
"werblichen Überschuss"** — die Kennzeichnungspflicht lebt dann
unabhängig davon auf, ob der Post sonst wie Eigenwerbung wirkt. Das
ist ein objektives Extraktionsfeld (Link vorhanden ja/nein, Linkziel
Hersteller/Marke ja/nein), kein Werturteil — passt zum Kernprinzip
und ist ein guter Kandidat für eine kommende Regel WK-002
("Verlinkung auf Fremdprodukt ohne Kennzeichnung"), sobald das
Extraktionsschema `verlinkungen`/`affiliate_link` echte Daten liefert.
**Ergebnis:** Die "ohnehin erkennbar"-Ausnahme bleibt bewusst
unautomatisiert (Kriterium zu vage, siehe oben) — WK-001/WK-004 lösen in
diesem seltenen Fall weiterhin ein potenzielles False Positive aus. Das
ist der sicherere Fehler in diese Richtung (lieber eine unnötige
Rückfrage an den Nutzer als eine übersehene Kennzeichnungspflicht).