id: WK-001 version: 1 land: DE titel: Keine Kennzeichnung trotz Gegenleistung bedingung: gegenleistung: [bezahlt, sachbezug] kennzeichnung_vorhanden: false schwere: hoch fundstelle: - "§ 5a Abs. 4 UWG" - "§ 22 Abs. 1 MStV" korrektur: > Beitrag mit "Werbung" oder "Anzeige" kennzeichnen. Die bloße plattform-eigene Kennzeichnung (z. B. Instagrams "Bezahlte Partnerschaft") reicht laut Leitfaden der Medienanstalten nicht als alleinige Kennzeichnung aus.